Möchten Sie Ihren Arbeits – und Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Dominikanische Republik verlegen? Früher oder später werden Sie sich mit der Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen müssen. Eine Auswanderung in die Dominikanische Republik ist mit Behördengängen, einer gesundheitlichen Untersuchung, Beglaubigung von Papieren und der Einhaltung von Fristen verbunden. Falls Sie sich bereits über Auswandern in die Dominikanische Republik im Internet informiert haben, werden Sie feststellen, dass viele sehr unterschiedliche Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung existieren. Das Prozedere des Auswanderns in die Dom Rep verändert sich ständig bei der „Migracion“ (Einwanderungsbehörde) in Santo Domingo und viele Anbieterseiten sind nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.
(Stand 20.05.2016):
Es muss eine jährliche Versicherung in Höhe von 100 US$ abgeschlossen werden, die die Kosten einer Rückführung in sein jeweiliges Heimatland trägt. Alle anderen Garantien, Einkommensnachweise, Bürgen, etc. sollen angeblich wegfallen. Lediglich die Geburtsurkunde und Führungszeugnis mit Apostillen, sowie deren Übersetzungen müssen noch vorgelegt werden. Das Einreisevisum zur Einwanderung muss weiterhin im Heimatland bei der Dominikanischen Botschaft beantragt werden. Nur dieses Visum (RS) berechtigt zur Beantragung der Residencia, Wer mit einem Arbeitsvisum (NH1) für 1 Jahr einreist, kann damit nicht die Residencia beantragen.
(Stand 01.03.2016)
Die ersten Schritte für die Beantragung einer dominikanischen Daueraufenthaltserlaubnis müssen schon in Deutschland gemacht werden.
Folgende Gründe berechtigen zur Ausstellung eines Daueraufenthaltsvisums:
Das provisorische Aufenthaltsvisum (Visa de Residencia (RS)) hat eine Gültigkeit von 60 Tagen und ist gültig für nur eine Einreise. Sobald der Inhaber dieses Visums auf dominikanischem Boden ist, hat er zur Einwanderungsbehörde “Dirección General de Migración in der Dominikanischen Republik” zu gehen, um dort die weiteren behördlichen Schritte bezüglich seines definitiven Aufenthalts zu veranlassen und die zusätzlichen, von dieser Behörde geforderten Bedingungen zu erfüllen. Zu diesen Schritten kommen wir im weiteren Verlauf.
Das provisorische Visum selber stellt die erste Bedingung dar. (Abschnitt VI, Artikel 48, Absatz a), Dekret Nr. 631-11, Verordnung zur Anwendung des Allgemeinen Einwanderungsgesetzes Nr. 285-04).
Alle Erfordernisse für die Erlangung des provisorischen Visums finden sie hier: Webseite der Botschaft der Dominikanischen Republik.
Nach der Einreise mit Ihrem Visum in die Dominikanische Republik haben Sie nun 60 Tage Zeit die vorläufige Residencia zu beantragen. Folgende Dokumente sind dort einzureichen:
a) Antrag für die Ausstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (Residencia Provisional)
b) Vordruck 509-REF und eine Gebührenmarke von “Rentas Internas”
c) Vom Konsulat im jeweiligem Land beglaubigtes und übersetztes Führungszeugnis
d) Vom Konsulat im jeweiligem Land beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde
e) Ggf. Arbeitsvertrag mit einem in der Dominikanischen Republik niedergelassenen Unternehmen, beglaubigt durch einen Notar und registriert
im Arbeitsministerium
f) Vom dominikanischen Konsulat beglaubigten Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit, wenn Sie keinen Arbeitsvertrag eingehen oder eine solvente
Person die für Sie bürgt.
g) Wenn der Antrag ein Visum für Ehegatten und/oder minderjährige Kinder mit einschließt müssen beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden
sowie Führungszeugnisse beigebracht werden
h) 2 komplette Fotokopien des Reisepasses
i) 4 Fotos 2 x 2 (Front), 4 Fotos 2 x 2 (Profil)
j) eine gesundheitliche Untersuchung (Blutabnahme, Röntgenaufnahme der Lungen, Urinprobe). Diese wird von einem von der
Migrationsbehörde beauftragten Amtsarzt vorgenommen. Alle anderen Bescheinigungen sind unwirksam !!!
Die fristgerechte Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung und das Zusammentragen aller relevanten Papiere mit korrekten und vollständigen
Angaben sollten Sie in der Dominikanischen Republik einem Anwalt überlassen. Informieren Sie sich jedoch genau über die verschiedenen Angebote von Anwälten zum Thema Auswandern in die
Dominikanische Republik. Haken Sie nach was die Kosten beinhalten. Einige Anwälte bieten Ihnen einen Gesamtpreis für alle entstehenden Kosten plus Honorar. Andere locken wiederum mit vermeintlich
günstigen Preisen – bitten Sie aber im Verlauf der Beantragung der Residencia immer wieder zur Kasse. Ein seriöser Anwalt wird Ihnen vorher sagen und belegen können was Sie am Ende für die
Residencia bezahlen.
Zurzeit kostet die vorläufige Residencia umgerechnet ca. 1.000 EUR. Wenn ein Anwalt für seine Beratung, für die Bearbeitung aller Formulare inklusive Kopien und notarieller Beglaubigungen und für die persönliche Begleitung zur „Migracion“ (Dauer vor Ort: 2-4 Std plus Anreise) ein Honorar zwischen 1.500 EUR und 1.800 EUR (inklusive der Gebühren für die Residencia von ca. 1.000 EUR!) von Ihnen für Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlangt und keine weiteren Kosten für Sie entstehen, dann sind Sie gut beraten! Schauen Sie bei günstigeren Angeboten genauer hin, damit Sie nicht auf ein Lockangebot herein fallen.
Wer die Residencia auf eigene Verantwortung beantragen möchte, findet HIER alle notwendigen Informationen.
Wenn Sie uns konsultieren, ist der Ablauf wie folgt:
Es sind 2 Reisen nach Santo Domingo notwendig, die erste zur Einreichung der Unterlagen und der ärztlichen Untersuchung. Die 2. für die Abholung der Residencia und Cedula.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
info@rialtogroup.net Telefon:(001)8097087618